
Die Eigenheimrente mit Riester-Förderung
Wohneigentum als Altersvorsorge hat den wesentlichen Vorteil, dass sie sofort genutzt werden kann. Genießen Sie jetzt schon Ihr eigenes Zuhause und im Alter erhalten sie durch das mietfreie Wohnen eine Zusatzrente. Mit der künftigen Riester-Förderung können Kunden vor allem noch schneller und sicherer in die eigenen 4 Wände kommen. * Mit der Riester-Förderung wird auch der Kauf oder der Bau einer selbst genutzten Wohnung oder eines ausschließlich selbst bewohnten Hauses ab 1. Januar 2008 belohnt.
- Förderberechtigt sind u. a. folgende Personen: Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, öffentlicher Dienst), Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, bestimmte Selbstständige, Eltern in Erziehungszeit, Ehepartner von geförderten Personen.
- LBS-Bausparen mit Riester-Förderung wird Bausparern grundsätzlich Bausparern ab dem 16. Lebensjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres angeboten.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und Hauptwohnsitz des Eigentümers ist.
- Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Wohnimmobilien und Genossenschaftsanteilen gehören zu den begünstigten Anlageprodukten. Auch Bausparverträge werden gefördert.
- Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich der Ansparung von Altersvorsorgebeiträgen gleichgestellt. Zulagen fließen daher als Sondertilgungen auf das Kreditkonto. So werden Erwerber von Wohneigentum bei der Finanzierung direkt entlastet.
- Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen beliebigen Betrag bis zu 75 Prozent oder den gesamten Betrag für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden (Entnahmemöglichkeit). Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht erforderlich. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Riester-Sparer, die in 2008 oder 2009 Geld aus einem solchen Vertrag entnehmen wollen, müssen mindestens 10.000 Euro entnehmen.
- Die Zulage für jeden rentenversicherungspflichtigen Erwachsenen beträgt 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 Euro jährlich. Um die vollen Beträge zu erhalten, müssen - zusammen mit den staatlichen Zulagen - 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, der geförderte Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro.
- Riester-Zulageberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten für Einzahlungen ab 2008 außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
- Auch der Immobilienerwerb mit einem Riester-geförderten LBS-Bausparvertrag unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenleistung) und gegebenenfalls der Entnahmebetrag werden auf einem so genannten „Wohnförderkonto“ erfasst und mit 2 Prozent jährlich verzinst. Auf diese Summe zahlt der Förderberechtigte nach Eintritt in den Ruhestand Steuern. Dabei kann er zu Beginn des Ruhestands wählen, ob er seine Steuerschuld auf einen Schlag zahlt oder über viele Jahre verteilt. Im ersten Fall gibt es einen Nachlass von 30 Prozent und der Eigentümer muss lediglich auf 70 Prozent des auf dem Wohnförderkonto erfassten Betrags Einkommensteuer gemäß seinem individuellen Steuersatz zahlen. Im zweiten Fall kann der Betrag über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren versteuert werden. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz des Förderberechtigten im Ruhestand ab.
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