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Erhöhte Grundzulage für Riester-Verträge bei Berufseinsteigern

Zusätzlich zu den Regelungen zum Eigenheimrentengesetz (WohnRente) wurde am 4. Juli 2008 durch den Bundesrat dem sog. Berufseinsteigerbonus zugestimmt.

Ab sofort erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab dem Beitragsjahr 2008 eine einmalig erhöhte Grundzulage über 200,00 Euro (Berufseinsteigerbonus).

Die Bestimmung gilt für alle Riester-Durchführungswege. Die ursprünglich angedachte Regelung über 100,00 Euro Bonus bei einem max. Alter von 21 Jahren wurde damit erheblich verbessert.

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