Die Bestimmung gilt für alle Riester-Durchführungswege. Die ursprünglich angedachte Regelung über 100,00 Euro Bonus bei einem max. Alter von 21 Jahren wurde damit erheblich verbessert. Details zur Regelung Der Anspruch auf die zusätzliche Förderung gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, damit werden die 200,00 Euro auch für die in den Vorjahren abgeschlossenen Verträge automatisch mit dem Zulageantrag für das Sparjahr 2008 ausbezahlt. Der Berufseinsteigerbonus wurde als Erhöhung der Grundzulage ausgestaltet. Für das entsprechende Beitragsjahr werden 354,00 statt 154,00 Euro an Grundzulage gezahlt. Dadurch ergibt sich ein entsprechend herabgesetzter Mindestbeitrag. Um jedoch das Altersvorsorgevermögen zu erhöhen, kann ein "normaler" Eigenbeitrag ohne Berücksichtigung der Zulagenerhöhung eingezahlt werden. Eine anteilsmäßige Auszahlung von der erhöhten Grundzulage wird vorgenommen, sofern der Mindesteigenbeitrag nicht in voller Höhe geleistet wird. Mittelbar zulageberechtigte Ehegatten, die die Altersvorsaussetzungen erfüllen, sind hinsichtlich der erhöhten Zulage nicht begünstigt. Als Sonderausgaben können unverändert maximal 2.100,00 Euro geltend gemacht werden. Wir informieren Sie über Details zur Ausgestaltung sowie über die vertrieblichen Chancen und Potenziale. |