Warum privat vorsorgen mit Riester?
Warum wurde die zusätzliche Altersvorsorge eingeführt?
Muss ich zusätzlich vorsorgen?
Warum sollte ich privat vorsorgen?
Wie erfahre ich, wie hoch meine künftige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein wird?
Riester-Basics:
Welche Anlageform ist die Beste?
Bekomme ich mein Geld in jedem Falle zurück?
Wie funktioniert ein Auszahlungsplan?
Für welche Zahlungsweise meiner Beiträge soll ich mich entscheiden?
Riester und Zertifikat:
Sind alle Riester-Produkte gleich?
Werden alle Riester Produkte in gleichem Maße gefördert?
Werden alle Vorsorgeprodukte gefördert?
Zertifizierung – was ist das?
Woran erkenne ich, ob ein Produkt zertifiziert ist?
Riester und staatliche Zulagen:
Wie sieht die finanzielle Förderung im Einzelnen aus?
Welche Zulagen zahlt der Staat und wie hoch sind sie?
Bekomme ich die Zulage eigentlich automatisch?
Muss die Zulage jedes Jahr neu beantragt werden?
Riester und Kinderzulage:
Was ist die Kinderzulage?
Wem wird die Kinderzulage zugeordnet?
Riester und Sonderausgabenabzug:
Sonderausgabenabzug – was ist das?
Kann ich beides – Zulage und Sonderausgabenabzug – geltend machen?
Ist der Höchstbetrag für die Beiträge, die ich beim Sonderausgabenabzug angeben kann, einkommensabhängig?
Riester: wann und für wen?
Wann beginnen mit Riester?
Riester ab 18? Ist das zu früh?
Lohnt sich Riester schon für Auszubildende?
Bekomme ich mein Geld in jedem Falle zurück?
Riester ab 40? Ist das zu spät?
Riester für Selbständige, lohnt sich das?
Lohnt sich Riester für Frauen?
Riester für Singles und Verheiratete:
Ich bin Single. Sollte ich trotzdem einen Riester-Vertrag abschließen?
Mein Ehepartner ist nicht berufstätig, ich bin aber förderberechtigt. Hat auch er Anspruch auf die Zulagenförderung?
Ich führe eine Lebenspartnerschaft. Kann ich meine Zulageberechtigung auch von meinem förderberechtigten Partner ableiten?
Riester und Eigenbetrag:
Reicht es, wenn ich nur den Förderbetrag (Zulage) anlege oder muss ich zusätzlich noch eigene Beiträge einzahlen?
Wie hoch ist der Eigenbetrag, wenn ich Elterngeld bekomme?
Was kann ich tun, wenn es mir finanziell nicht mehr möglich ist, eigene Beiträge zu zahlen?
Kann ich auch mehr als den Mindesteigenbeitrag zahlen?
Riester: Zusatzversicherungen und Eventualitäten
Gibt es Altersvorsorgeverträge, die gleichzeitig das Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit absichern?
Kann ich den Altersvorsorgevertrag auch mit einer Zusatzversicherung für meine Frau oder die Kinder im Fall meines Todes versehen?
Kann das Altersvorsorgevermögen vererbt werden?
Was geschieht, wenn ich in der Ansparphase in Altersteilzeit gehe?
Riester und Vorsorgeproduktanbieter:
Was muss mir der Anbieter zusagen?
Darf der Anbieter oder Versicherungsvertreter eine Provision für den Abschluss eines geförderten Vorsorgevertrages verlangen?
Riester und Name:
Woher stammt der Name Riester?
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Warum wurde die zusätzliche Altersvorsorge eingeführt?
Der Staat hat damit auf die Änderung in der Altersstruktur der Bevölkerung reagiert. Während die Lebenserwartung der Menschen steigt, bleiben die Geburten raten anhaltend niedrig. Somit verschiebt sich das ursprünglich ausgewogene Verhältnis von Versicherten zu Rentnern immer weiter: Immer weniger Beitragszahler stehen immer mehr Rentenbeziehern gegenüber.
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr Versorgungsniveau im Alter langfristig zu sichern, hat sich der Staat entschlossen, die ergänzende private und betriebliche Altersvorsorge noch stärker zu fördern.
nach oben Muss ich zusätzlich vorsorgen?
Nein. Der Abschluss eines Riester-Vertrages ist freiwillig. Ob Sie zusätzlich vorsorgen wollen, entscheiden Sie selbst. Sie sollten jedoch unbedingt prüfen, über welche Alterssicherung Sie später verfügen können und ob diese Ihrer Lebenssituation und Ihren Versorgungszielen entspricht.
nach oben Warum sollte ich privat vorsorgen?
Die gesetzliche Rente wird in Zukunft allenfalls Ihre Grundversorgung sichern. Sie allein reicht keinesfalls aus, um den gewohnten Lebensstandard aus dem aktiven Berufsleben aufrecht zu erhalten. So bezieht ein Neurentner des Jahres 2007 eine durchschnittliche gesetzliche Rente von rund 975 Euro im Monat. Für Frauen sieht es noch düsterer aus: Sie gingen 2007 – aufgrund Ihrer Erwerbsbiografie (Kindererziehungszeiten etc.) – mit nur 464 Euro in Ruhestand. Eigenvorsorge ist unerlässlich und schließt diese Einkommenslücken. Das wird vom Staat unterstützt und durch Prämien/Steuervorteile belohnt!
nach oben Wie erfahre ich, wie hoch meine künftige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein wird?
Jeder Versicherte, der älter als 27 Jahre ist, erhält jährlich eine Renteninformation von seinem Rentenversicherungsträger. Diese enthält unter anderem auch die Höhe der voraussichtlichen Rentenleistungen im Alter.
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Welche Anlageform ist die Beste?
Wählen Sie die Anlageform abhängig von Ihren Vorlieben und Ihrer Risikobereitschaft aus. Rentenversicherungen gelten als sicher, dagegen unterliegen Investmentfonds oft Schwankungen, können unter Umständen aber eine höhere Rendite bieten. Bausparverträge mit Riesterförderung eignen sich vor allem für Personen, die sich ganz sicher in näherer Zukunft Eigengenutztes Wohneigentum anschaffen wollen.
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Bekomme ich mein Geld in jedem Falle zurück?
Ja. Bei einer Kündigung ist allerdings beachten, dass die Zulage und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kapital nicht unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird. Auch bei Arbeitslosigkeit bleiben Ihre Ansprüche bestehen. Im Falle eines Ablebens, wird das Geld an die Hinterbliebenen gezahlt. Für die Zertifizierung müssen Riester-Verträge garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
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Wie funktioniert ein Auszahlungsplan?
Bei einem Auszahlungsplan kann das angesparte Kapital während der gesamten Auszahlungsphase in gleich bleibenden oder steigenden Raten ausgezahlt werden. Bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals kann als Einmalbetrag verwendet werden.
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Für welche Zahlungsweise meiner Beiträge soll ich mich entscheiden?
Welche Zahlungsweise für Sie am günstigsten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Mit einer jährlichen Zahlung zu Beginn des Jahres kann eventuell die Rendite gesteigert werden. Mit monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung können die Beiträge und damit die finanzielle Belastung zeitlich verteilt werden. Möglicherweise schlägt der Anbieter dann aber eine Verwaltungskostenpauschale auf.
nach oben Sind alle Riester-Produkte gleich?
Für alle zertifizierten Riester Produkte bestehen die gleichen gesetzlichen Konditionen. Jedoch bestehen Unterschiede hinsichtlich der Handhabung und des Services.
nach oben Werden alle Riester Produkte in gleichem Maße gefördert?
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt.
nach oben Werden alle Vorsorgeprodukte gefördert?
Nein. Voraussetzung dafür ist die so genannte Zertifizierung des Altersvorsorgeprodukts. Zertifizierung bedeutet, das Produkt muss die gesetzlich vorgegebenen Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen. Darauf sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Altersvorsorge unbedingt achten.
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Zertifizierung – was ist das?
Die Zertifizierung ist eine Bestätigung, dass das private Altersvorsorgeprodukt die gesetzlich vorgegebenen Kriterien für die staatliche Förderung erfüllt. Zuständig hierfür ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Woran erkenne ich, ob ein Produkt zertifiziert ist?
Zertifizierte Altersvorsorgeverträge erkennen Sie an der amtlichen Prüfnummer und einem Zusatz, der die Förderfähigkeit des Produktes bescheinigt. Die Zertifizierung nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Sie wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Wie sieht die finanzielle Förderung im Einzelnen aus?
Die Förderung besteht zum einen aus Zulagen vom Staat. Zum anderen können sich steuerliche Vorteile für Sie ergeben, weil Sie Ihre Beiträge und die Zulagen als Sonderausgaben bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen können.
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Welche Zulagen zahlt der Staat und wie hoch sind sie?
Der Staat zahlt Ihnen eine Grundzulage zuzüglich einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Ihnen Kindergeld ausgezahlt wird. Voraussetzung ist, dass Sie einen eigenen Beitrag in Ihren Vorsorgevertrag einzahlen.
Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe Ihres Eigenbeitrages. Das bedeutet, wer den Mindesteigenbeitrag aufwendet, erhält die staatliche Zulage in voller Höhe; ansonsten wird sie nur entsprechend anteilig auf Ihren Altersvorsorgevertrag eingezahlt.
Die Höhe der Sparleistung, die Sie pro Beitragsjahr aufwenden müssen, beträgt ab dem Jahr 2008 vier Prozent Ihres maßgebenden Vorjahreseinkommens (rentenversicherungspflichtiges Entgelt).
Sie müssen die Beiträge aber nicht allein erbringen, einen Teil der Sparleistung übernimmt der Staat für Sie. Ab 2008 beträgt die Höhe der Grundzulage 154 Euro. Die Höhe der Kinderzulage beträgt ab 2008 für jedes Kind 185 Euro.
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Bekomme ich die Zulage eigentlich automatisch?
Nein. Ihre Zulage müssen Sie beantragen. Sie können Ihrem Anbieter aber eine Vollmacht erteilen, dies für Sie zu übernehmen. Anderenfalls wird er Ihnen ein Antragsformular zuschicken, das Sie fristgerecht ausfüllen und an ihn zurücksenden müssen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Kalenderjahren nach Ab lauf des jeweiligen Beitragsjahres bei dem Anbieter Ihres Vorsorgevertrages eingehen. Dieser leitet ihn elektronisch an die ZfA weiter. Die ZfA überweist die Zulage dann direkt an Ihren Anbieter, der sie unverzüglich Ihrem Vorsorgekonto gutschreiben muss.
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IMuss die Zulage jedes Jahr neu beantragt werden?
Wenn Sie Ihren Anbieter schriftlich bevollmächtigen, kümmert er sich darum und Sie erhalten Ihre Zulage automatisch.
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Was ist die Kinderzulage?
Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren werden, beträgt die Kinderzulage für jedes Kind 300 Euro.
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Wem wird die Kinderzulage zugeordnet?
Die Kinderzulage steht bei Ehepartnern vorrangig der Mutter zu. Die Eltern können aber gemeinsam beantragen, dass der Vater die Kinderzulage erhält.
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Sonderausgabenabzug – was ist das?
Der Sonderausgabenabzug bewirkt, dass Sie für den Teil Ihres Einkommens, den Sie für eine zusätzliche Altersvorsorge aufwenden, keine Steuern zahlen müssen. Sie können Ihre Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihre Eigenleistung und Ihr Steuersatz sind, umso höher ist auch Ihre Steuerersparnis. Doch der Sonderausgabenabzug ist nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einem bestimmten Höchst betrag möglich.
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Kann ich beides – Zulage und Sonderausgabenabzug – geltend machen?
Ja, das sollten Sie sogar tun. Wenn Sie Ihre nachweislich gezahlten Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Einkommensteuerklärung als Sonderausgaben angeben, nimmt das Finanzamt eine so genannte Günstigerprüfung vor: Ist Ihr Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug danach höher als die staatliche Zulage, die Ihnen zusteht, erhalten Sie die zusätzliche Steuerermäßigung (die Differenz aus dem Steuervorteil und der Zulage) noch extra.
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Ist der Höchstbetrag für die Beiträge, die ich beim Sonderausgabenabzug angeben kann, einkommensabhängig?
Nein. Die jährlich geltenden Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug sind einkommensunabhängig. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Altersvorsorgebeiträge einschließlich der Zulagen nur bis zum jeweiligen Höchstbetrag berücksichtigt werden.
Ab 2008 maximaler Sonderausgabenabzug: bis zu 2100 EUR.
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Wann beginnen mit Riester?
Je eher, desto besser. Für junge Menschen lohnt sich die lange Ansparzeit. Sie werden später speziell auf diese Gelder angewiesen sein. Aber auch ältere Menschen sollten sich die staatliche Förderung nicht entgehen lassen.
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Riester ab 18? Ist das zu früh?
Nein, das ist nicht zu früh sondern hervorragend. Sichern Sie sich alle Vorteile. Und jetzt gibt es mit dem neuen „Riester-Bonus“ von einmalig 200 Euro für junge Leute bis 25 Jahre noch einen weiteren Grund, in das Altersvorsorge-Sparen einzusteigen.
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Lohnt sich Riester schon für Auszubildende?
Ja, Riester lohnt sich speziell für Auszubildende, da hier die staatliche Förderung besonders hoch ist. Und mit dem neuen „Riester-Bonus“ von 200 Euro ist das „Altersvorsorge-Sparen“ noch attraktiver!
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Bekomme ich mein Geld in jedem Falle zurück?
Ja. Bei einer Kündigung ist allerdings beachten, dass die Zulage und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kapital nicht unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird. Auch bei Arbeitslosigkeit bleiben Ihre Ansprüche bestehen. Im Falle eines Ablebens, wird das Geld an die Hinterbliebenen gezahlt. Für die Zertifizierung müssen Riester-Verträge garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
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Riester ab 40? Ist das zu spät?
Nein, es ist nie zu spät. Wegen ihrer hohen Sicherheit und der staatlichen Förderung lohnt sich die Riester-Rente im Vergleich zu privaten Geldanlagen auch dann.
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Riester für Selbständige, lohnt sich das?
Ja, für pflichtversicherte Selbständige lohnt sich die Riester-Rente unbedingt. Neben der staatlichen Förderung kommen hier die Steuervorteile besonders zum Tragen. Sprechen Sie mit Ihrem Berater.
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Lohnt sich Riester für Frauen?
Seit Beginn des Jahres 2006 verlangt der Gesetzgeber so genannte „Unisex-Tarife“ bei Riester-Renten. Das bedeutet: Frauen und Männer zahlen die gleichen Beiträge und erhalten die gleiche Rente.
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Ich bin Single. Sollte ich trotzdem einen Riester-Vertrag abschließen?
Riester-Renten lohnen sich nicht nur für Familien. Sie bieten auch Alleinstehenden hohe Sicherheit bei attraktiver Rendite. Singles mit gutem Einkommen profitieren von zusätzlichen Steuervorteilen.
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Mein Ehepartner ist nicht berufstätig, ich bin aber förderberechtigt. Hat auch er Anspruch auf die Zulagenförderung?
Ja, er hat. Als Ehepartner erwirbt er durch Sie die Förderberechtigung und hat – vorausgesetzt, er schließt einen eigenen zertifizierten Vorsorgevertrag ab – Anspruch auf die Zulage vom Staat. Sie dürfen als Ehepaar nur nicht dauerhaft voneinander getrennt leben und müssen beide unbeschränkt steuerpflichtig sein.
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Ich führe eine Lebenspartnerschaft. Kann ich meine Zulageberechtigung auch von meinem förderberechtigten Partner ableiten?
Nein. Der abgeleitete Zulageanspruch ist steuerrechtlich vom Bestand einer Ehe abhängig. Im Steuerrecht ist die Lebenspartnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt.
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Reicht es, wenn ich nur den Förderbetrag (Zulage) anlege oder muss ich zusätzlich noch eigene Beiträge einzahlen?
Grundsätzlich gilt: Ohne Eigenleistung keine staatliche Förderung. Um die Zulage in voller Höhe erhalten zu können, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag einzahlen. Dieser errechnet sich aus einem bestimmten Anteil Ihres Vorjahreseinkommens (brutto) abzüglich der staatlichen Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist jedoch begrenzt auf den Betrag, den Sie maximal als Sonderausgabenabzug geltend machen dürfen.
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Wie hoch ist der Eigenbetrag, wenn ich Elterngeld bekomme?
Das Elterngeld ist bei der Mindesteigenbeitragsberechnung nicht zu berücksichtigen. Sie leisten nur den Sockelbetrag.
-- Sockelbetrag: 60 Euro pro Jahr
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Was kann ich tun, wenn es mir finanziell nicht mehr möglich ist, eigene Beiträge zu zahlen?
Sie können den Vertrag jederzeit ruhen lassen. Das bedeutet, Sie zahlen keine Beiträge mehr ein, aber Ihr Vermögen kann weitere Zinserträge erzielen. Ruht der Vertrag allerdings während des gesamten Beitragsjahres, besteht in diesem Jahr auch kein Anspruch auf die
Zulage und den Sonderausgabenabzug.
Sie können den Altersvorsorgevertrag außerdem mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Quartalsende kündigen und das angesparte Kapital entnehmen. Sofern Sie es nicht unmittelbar in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, verlieren Sie in diesem Fall aber die staatlichen Zulagen; auch die Steuervorteile bei der Einkommensteuer aufgrund des Sonderausgabenabzugs müssen Sie zurückzahlen. Außerdem müssen die an gefallenen Zinsen und Wertsteigerungen versteuert werden.
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Kann ich auch mehr als den Mindesteigenbeitrag zahlen?
Ja, das können Sie tun. Die steuerliche Förderung ist jedoch begrenzt auf die Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug.
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Gibt es Altersvorsorgeverträge, die gleichzeitig das Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit absichern?
Ja. Der Vertrag kann mit einer Zusatzversicherung für das Risiko einer Erwerbsminderung versehen werden. Das schließt die staatliche Förderung dieses Vertrages nicht aus.
Die spätere Rentenleistung im Alter fällt dadurch jedoch geringer aus. Ein Teil der Beiträge wird für die Sicherung des anderen Risikos verwendet. Das können bis zu 15 Prozent der Beiträge sein.
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Kann ich den Altersvorsorgevertrag auch mit einer Zusatzversicherung für meine Frau oder die Kinder im Fall meines Todes versehen?
Ja, auch diese Zusatzversicherung können Sie in Ihren Altersvorsorgvertrag aufnehmen, ohne dass die staatliche Förderung dadurch entfällt. Doch eine Hinterbliebenenrentenzusage mindert Ihre monatlichen Zahlungen im Alter. Schließlich wer den Beitragsanteile dafür eingesetzt, die bei der Kapitalbildung für die spätere Altersrente fehlen. Das können bis zu 15 Prozent der Beiträge sein.
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Kann das Altersvorsorgevermögen vererbt werden?
Das zum Todeszeitpunkt vorhandene Kapital in Ihrem Altersvorsorgevertrag kann vererbt werden. Allerdings steht es nur mit dem Betrag zur Verfügung, der sich nach Abzug der Zulagen und des steuerlichen Vorteils durch den Sonderausgabenabzug ergibt. Außerdem müssen die Erträge und Wertsteigerungen, die auf dem Restkapital liegen, von den Erben versteuert werden.
Anders sieht es aus, wenn der überlebende Ehepartner erbt; vorausgesetzt, er hat vom Verstorbenen nicht dauerhaft getrennt gelebt. Er kann das Restkapital ohne Verlust der Zulagen auch auf seinen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen oder sich den Betrag als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lassen.
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Was geschieht, wenn ich in der Ansparphase in Altersteilzeit gehe?
Grundsätzlich können Sie weiterhin Ihr Altersvermögen aufbauen. Besonderheiten ergeben sich lediglich für die Höhe Ihres Mindesteigenbeitrages. Nur der tatsächlich erzielte, verminderte (steuerpflichtige) Bruttoarbeitsverdienst ist für die Beitragshöhe maßgeblich, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind.
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Was muss mir der Anbieter zusagen?
Grundsätzlich muss er Ihnen mindestens die Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) garantieren. Von dieser Mindestzusage dürfen jedoch jeweils bis zu 15 Prozent für eine zusätzliche Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrentenzusage einbehalten werden. Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen nicht abgezogen werden.
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Darf der Anbieter oder Versicherungsvertreter eine Provision für den Abschluss eines geförderten Vorsorgevertrages verlangen?
Nein, eine Abschlussprovision im üblichen Sinne darf hier nicht verlangt werden. Die Abschlusskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt oder als fester Prozentsatz von den Beiträgen berechnet werden. Alle Verwaltungskosten müssen vorab vertraglich festgelegt sein. Ausgabeaufschläge sind beim Fondssparen üblich und zulässig, müssen Ihnen als Vertragspartner aber vorher bekannt sein. Zusätzliche Gebühren sind unzulässig.
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Woher stammt der Name Riester?
Seit Beginn des Jahres 2002 fördert der Staat die private Zusatzvorsorge für das Alter. Diese wurde nach dem damals damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester „Riester-Rente“ genannt.
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